Ortsbürgergemeinde Gossau

ORTSBÜRGERGEMEINDE GOSSAU SG



Rund um den Kulturfonds


Die Ortsbürgergemeinde Gossau unterhält zwei zweckgebundene Fonds:

  1. den Stipendienfonds und
  2. den Kulturfonds.


Der Kulturfonds der Ortsbürgergemeinde Gossau hat zum Zweck, kulturelle Aktivitäten und Anlässe, die einen Bezug zur Gemeinde Gossau aufweisen, finanziell zu unterstützen.


über die Ausrichtung als solches sowie die Höhe der finanziellen Unterstützung entscheidet der Ortsverwaltungsrat aufgrund eines schriftlich eingereichten Gesuches.


Im Rahmen des von der Ortsbürgerversammlung zu genehmigenden Budgets wird jeweils über die Gesamtsumme finanzieller Unterstützungen eines Jahres entschieden.


Gesuche für eine finanzielle Unterstützung eines kulturellen Anlasses mit Bezug zu Gossau sind schriftlich an folgende Adresse einzureichen:

  1. Ortsbürgergemeinde Gossau
  2. Präsident
  3. Sandor Contratto
  4. Gartenstrasse 9
  5. 9200 Gossau


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